Alle Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen müssen gemäß §29 StVZO in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.
DieHauptuntersuchungist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dassnur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daherkeine Gefahr für die Verkehrssicherheitdarstellen.
Bei der Hauptuntersuchungerfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfungder Fahrzeuge.
Verantwortlichfür die fristgerechte Vorführung zur HUist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.