Vom 8. bis 12. September 2026 trifft sich die Automobilindustrie wieder in Frankfurt.
Rechtzeitig zur Veranstaltunge 2026 finden Sie hier alle relevanten Informationen zur Ihrer Teilnahme als Aussteller.
Kontakt
Unsere Ansprechpartner*innen geben Ihnen gerne Hilfestellung in allen Fragen zur Organisation und Durchführung Ihrer Messe-Teilnahme.
Das Medienpaket
Lassen Sie sich sehen! Unser Medienpaket macht Ihr Unternehmen noch sichtbarer. Das Medienpaket ist für Aussteller obligatorisch und ein wichtiger Bestandteil für Ihren erfolgreichen Messeauftritt.
Dokumente zu Ihrer Messevorbereitung
Hier finden Sie wichtige Dokumente zu Ihrer Messevorbereitung - beispielsweise die "Checkliste" - und können diese bequem und einfach als PDF herunterladen.
Weitere technische Informationen für Ihren Messeauftritt finden Sie hier.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf, 306 KB)
- Messe Frankfurt against Copying (pdf, 462 KB)
- Warnung: Inoffizielle Ausstellerverzeichnisse (pdf, 61 KB)
- WLAN auf dem Messegelände (pdf, 109 KB)
Hinweise für Aussteller
Wir möchten Sie darüber informieren, dass von zahlreichen Anbietern sog. "inoffizielle Ausstellerverzeichnisse" herausgegeben werden. Zudem sind E-Mails im Umlauf, die Aussteller- bzw. Besucherlisten anbieten. Oder es wurden auch manipulierte Rechnungen verschickt, Thema Cybercrime. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Inoffizielle Ausstellerverzeichnisse
Wir möchten Sie darüber informieren, dass von zahlreichen Anbietern wie beispielsweise Construct Data mit FAIRGuide und Expo Guide, Matic Verlagsgesellschaft mbH und der Online Katalog "International Fairs Directory" sog. "inoffizielle Ausstellerverzeichnisse" herausgegeben werden.
Diese haben mit dem offiziellen Ausstellerverzeichnis der Messe Frankfurt Exhibition GmbH nichts zu tun.
Das offizielle Ausstellerverzeichnis sowie sämtliche Online-Medien werden grundsätzlich von der Messe Frankfurt Exhibition GmbH in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH herausgegeben.
Die Abrechnung der gebuchten Online-Medien erfolgt nach der jeweiligen besuchten Messeveranstaltung. Die Rechnungen entsprechen dem typischen Messe Frankfurt Corporate Design.
Auf der Homepage des AUMA, der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., finden Sie weitere Informationen zu den sog. "inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen".
E-Mails betreffend Angebot von Aussteller- bzw. Besucherlisten (Attendees/Visitors List)
Wir möchten Sie gerne zu E-Mails mit solchen oder ähnlichen Inhalten informieren:
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Hi,
I am following up to confirm if you are interested in acquiring the Visitor’s List.
Veranstaltungsname*, Frankfurt, Germany
Verified Visitor’s Counts: 10,100
Contact record includes: - Contact Name, Company Name, Contact Title, Telephone, E-mail and Web Address.
Let me know your interest, so that we can send you cost & additional information.
Looking forward to hearing from you.
Regards
* Veranstaltungsname, z. B. Heimtextil, Nordstil, Ambiente.
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Hinweis:
Eine Zusammenarbeit zwischen der Messe Frankfurt Exhibition GmbH und E-Mail-Versendern, die eine vermeintliche „Attendees List/Visitors List“ oder ähnliches anbieten, besteht nicht. Besucher*innen und/oder Ausstellerlisten zu Messen werden von der Messe Frankfurt Exhibition GmbH nicht weitergegeben, nicht verkauft und nicht in sonstiger Weise unberechtigt an Dritte zum Verkauf weitergegeben. Im Rahmen von Messeveranstaltungen sind nur nicht-personalisierte Daten (u. a. keine persönlichen E-Mail-Adressen) öffentlich zugänglich. Der Umfang der Ausstellerbewerbung richtet sich nach den zur Messeveranstaltung gebuchten Marketing-Leistungen (Medienpaket, Ausstellersuche, Katalog etc.).
Cybercrime
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Betrüger manipulierte Rechnungen von E-Mailadressen versendet haben, die denen der Messe Frankfurt zum Verwechseln ähnlich sehen. Dabei handelt es sich teilweise nur um die Änderung eines einzelnen Buchstabens oder eine unterschiedliche Anordnung des Namens. Bitte achten Sie vor Begleichung einer Rechnung genau auf die Absenderadresse und prüfen Sie die darin angegebenen Kontoverbindungen auf Richtigkeit.
Bitte achten Sie deshalb bei zukünftig übersendeten Rechnungen auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Die Messe Frankfurt beabsichtigt aktuell nicht, ihre Bankverbindungen zu verändern. Sollte das trotzdem geschehen, werden wir Sie vor Rechnungsstellung in einem separaten Schreiben darüber informieren.
Unabhängig davon arbeiten wir an einer systemtechnischen Lösung, diese Betrugsmöglichkeit zu verhindern. Bis zu dieser Realisierung bitten wir Sie, aufmerksam zu sein. Die Messe Frankfurt ist sehr stark daran interessiert unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen durch derartige Betrugsfälle nicht zu beeinträchtigen und wir freuen uns auf eine langfristige Geschäftsbeziehung.
Messe Frankfurt against Copying
Die Initiative Messe Frankfurt against Copying unterstützt Sie mit umfassenden Informationen und persönlicher Beratung, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen.
Rechtliche Hinweise für Aussteller bei der Bewerbung von Zubehörteilen auf der Automechanika Frankfurt
Die Werbung für Zubehörteile war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Zumeist wurde von Herstellerseite moniert, dass die eigene Marke auf dem Zubehör- oder Ersatzteil zu Unrecht oder jedenfalls in nicht ordnungsgemäßer Form aufgebracht worden ist. Oft hatte dies zur Folge, dass dem Aussteller die weitere Ausstellung des so gekennzeichneten Erzeugnisses oder diesbezügliche Werbematerialien untersagt wurden. Die Durchsetzung dieser Maßnahmen kann zivil- und strafrechtlich erfolgen.
Um unseren Ausstellern einen störungsfreien Messeverlauf zu ermöglichen, möchten wir in diesem Zusammenhang auf folgende Umstände hinweisen:
1. Grundsätzliches
Das Zubehör- oder Ersatzteil, die Umverpackung und Begleitmaterialien sollten so gestaltet sein, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen keine Zweifel über die Herkunft des Produkts entstehen können. Wesentlich ist eine eindeutige Kennzeichnung, dass es sich bei der betroffenen Ware um das Produkt eines unabhängigen Dritten handelt und nicht um ein Produkt des Originalherstellers. Hierzu trägt das Aufbringen der eigenen Marke an deutlich sichtbarer Stelle auf Produkt und Verpackung bei.
Gleiches gilt für sonstige Werbemaßnahmen und auch die Gestaltung des Messestandes. Auch hier darf nicht der unzutreffende Eindruck entstehen, es bestehe zu dem Originalhersteller eine Sonderverbindung.
Die Verwendung von Wort- und/oder Bildmarken eines Originalherstellers zu eigenen Werbezwecken bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Markeninhabers. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, stellt die fehlende Zustimmung des Markeninhabers eine Schutzrechtsverletzung dar und kann sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet werden.
2. Maßnahmen
Die Wort- oder Bildmarke und sonstige geschäftliche Kennzeichen eines Fahrzeugherstellers sollten daher ausschließlich bei Vorliegen einer Zustimmung verwendet werden. Lassen Sie sich eine solche Zustimmungserklärung schriftlich erteilen und halten Sie dieses Schriftstück auf der Messe bereit, um es bei Bedarf vorlegen zu können. Die Erklärung hat sich auf die konkret vorgenommene Werbung bzw. Verwendungsform zu beziehen.
Hinweise auf den Namen des Originalherstellers sowie markenrechtlich geschützte Fabrikate oder Modellnamen sind mit besonderer Vorsicht einzusetzen. Zulässig sind derartige Angaben nur dann, wenn dies zur Information der Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der eigenen Ware notwendig ist.
Notwendig ist die Benutzung einer fremden Marke allerdings nur dann, wenn die Information über den Zweck der Ware anders nicht sinnvoll übermittelt werden kann. Die konkrete Benutzung muss also praktisch das einzige Mittel darstellen, um eine solche Information zur Verfügung zu stellen. Es geht also um Fälle, in denen diese Information – also etwa die Kompatibilität mit einer Originalware – praktisch nicht übermittelt werden kann, ohne die Marke zu benutzen.
Es handelt sich bei der so freigestellten Benutzung um eine gesetzliche Ausnahme, die naturgemäß restriktiv zu handhaben ist. Gibt es beispielweise technische Standards oder Normen, die geeignet sind, den angesprochenen Verkehrskreisen eine verständliche und vollständige Information über die Bestimmung der Ware zu liefern (wie etwa Größenangaben oder DIN-Normen), wäre die Benutzung der Marke grundsätzlich nicht notwendig und damit unzulässig. Ob eine solche gesetzliche Ausnahme vorliegt, also eine Markenverwendung als Bestimmungsangabe ohne Zustimmung des Originalherstellers zulässig ist, bedarf genauer rechtlicher Prüfung. Gleiches gilt für die Frage, wie eine solche Verwendung dann auszugestalten ist; sie darf nämlich auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen. So darf die fremde Marke insbesondere nicht für Werbezwecke eingesetzt werden, die über die mit der notwendigen Produktbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen. Dies kann schon dann der Fall sein, wenn anstelle der Wortmarke das bekannte Bildzeichen eines Herstellers verwendet wird.
In Ihrem und in unserem Interesse danken wir für die Berücksichtigung dieser Besonderheiten bei Ihrem Messeauftritt. Da es stets auch auf die Umstände des Einzelfalls maßgeblich ankommt, sollten Sie sich bei Klärungsbedarf im Vorfeld rechtlich beraten lassen. Schaffen Sie Klarheit über die Provenienz Ihrer Produkte und tragen Sie so zu einer erhöhten Transparenz unserer Veranstaltung bei.